Verein-der-Gartenfreunde-Neustadt-am-Rbge.e.V.

Auszüge aus der Satzung - Mitgliederbeschlüsse

Verein der Gartenfreunde Neustadt am Rbge. e. V.

                                                                    Auszug aus der Satzung:


                                                
Mitgliedsschaftsrechte und -pflichten
                                                                          § 3

5. Jedes Mitglied mit Garten ist verpflichtet, an den angesetzten Gemeinschaftarbeiten teilzunehmen. Für durch Mitgliederversammlungsbeschluß festgesetzte Gemeinschaftsarbeitsstunden, die nicht im Laufe des Geschäftsjahres abgeleistet worden sind, kann ein Ersatzbetrag in einer jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzten Höhe erhoben werden. Dieser Betrag ist einklagbar.


Neben der Satzung und unserer Gartenordnung sowie Pachtvertrag

sind folgende

Mitgliederbeschlüsse für alle bindend

                                                        

1. Am 22.11.80 Satzungstext § 7 der Satzung beschlossen

     bis heute so geblieben.

 

2. Am 19.11.94 wurde beschlossen, daß der Müllcontainer im Kompostplatz unter Verschluß gehalten wird

     und 2 mal wöchentlich der Müll entsorgt werden kann.

   

 

3. Am 25.11.95 wurde genehmigt der noch heute geltende

    Pachtvertrag und unsere Gartenordnung

 

4. Am 21.02.98 wurde beschlossen, daß die Ruhezeit am Samstag

    um 13:00 Uhr beginnt.

 

5. Am 27.02.99 wurde festgelegt Öffnungszeit des Kompostplatz

    Samstag 11:00 – 12:00 Uhr

 

6. Am 24.02.01 wurde beschlossen: Mitgliedsbeitrag 33,00 €    Fehlstunden 15,00 € bezahlen.

 

7. Am 02.03.02 wurde beschlossen bei Fehlstunden 10,00 € zahlen.

 

8. Am 26.05.05 wurde beschlossen, daß gemeinsame Münztelefon

     für Notfälle bleibt behalten.

 

9. Am 29.02.08 wurde beschlossen es bleibt bei 15 Pflichtstunden

    und 10,00 € Ersatzbetrag, wenn nicht geleistet wurde.

 

10. Am 14.03.09 wurde beschlossen, den Mitgliedsbeitrag

     ab 2009 von 33,00 € auf 35,00 € zu erhöhen.

11. Am 22.03.2014  wurde beschlossen, den Mitgliedsbeitrag
rückwirkend ab 01.01.2014 von 35,00 € auf 47,00 € zu erhöhen.

12. Am 21.03.2015 wurde beschlossen, daß jeden ersten Samstag im Monat ohne
Ruhezeit bis 16:00 Uhr durchgearbeitet werden kann.

13. In der MGV 2016 wurden 15,00 € Ersatzbetrag für jede
 nicht geleistete Pflichtstunde beschlossen. -Protokoll MGV 2016-

14. In der MGV 2020 wurde beschlossen, den Mitgliedsbeitrag auf 60,00 € zu erhöhen.
Dafür gibt es monatlich die Zeitschrift "Der Gartenfreund".


15. In der MGV am 11.09.2022 wurden 25,00 € Ersatzbetrag für jede
 nicht geleistete Pflichtstunde beschlossen. -Protokoll MGV 2022-
Diese neue Regelung tritt ab 01.01.2023 in Kraft.



16. In der MGV am 11.09.2022 wurden die Ruhezeiten wie folgt geändert und beschlossen. Jeden Samstag beginnt die Ruhezeit erst ab16:00 Uhr.
Alle anderen Zeiten bleiben bestehen. Diese Regelung tritt ab sofort in Kraft. 

17. In der MGV am 10.03.2024 wurden 40,00 € Ersatzbetrag für jede
 nicht geleistete Pflichtstunde beschlossen.
Diese neue Regelung tritt ab 01.01.2024 in Kraft.
15 Stunden x 40,00 €, Gesamt sind jedes Jahr somit 600,00 € abzuleisten.





                                                           








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